01.03.06 |

Lehrgangsabschluss bei der TÜV Rheinland Group !

Der Pumpenanlagen-Fachmann der Karl Zimmermann GmbH, Michael Hundt, nahm vom 7.- 8. März 2006 am Gundlehrgang für betrieblich Verantwortliche von Fachbetrieben nach § 19 I Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit bestandener Abschlussprüfung teil.

Mit der bestandenen Abschlussprüfung bei der TÜV Rheinland Group erfüllt die Firma Zimmermann die personelle Voraussetzung für den Abschluss
eines Überwachungsvertrages.

Das Seminar vermittelt Gundkenntnisse über die einschlägigen asserrechtlichen Vorschriften und ihre praxisgerechte Handhabung beim Einbau, Aufstellen, Instandhalten, Instandsetzen und Reinigen von Anlagen.

Denn § 19 WHG schreibt vor, dass alle Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen nur von Fachbetrieben eingebaut und instandgehalten werden dürfen. Fachbetrieb ist, wer über die erforderlichen Geräte und Ausrüstungen sowie über sachkundiges Personal verfügt, wer berechtigt ist, das Gütezeichen einer baurechtlich anerkannten Überwachungsgemeinschaft zu führen oder einen Überwachungsvertrag mit einem Technischen Überwachungs-Verein abgeschlossen hat.





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