SWP-Berechnung für Hubwerke

Seit 1998 gelten für Krane, Winden, Hub- und Zuggeräte die Unfallverhütungsvorschriften BGV D6 und BGV D8, die für diese Anlagen eine theoretische Gesamtnutzungsdauer oder Safety Working Period (SWP) vorsehen. Eine jährliche Prüfung mindert die Gefahren, die aufgrund von Alter oder Abnutzung Ihrer Anlagen auftreten können.

 

Nach Ablauf der theoretischen Nutzungsdauer müssen die Anlagen durch den Hersteller oder Sachverständige einer Generalüberholung unterzogen werden, wobei nach den Angaben des Herstellers sicherheitsrelevante Bauteile überprüft und gegebenenfalls ersetzt werden.

 

Unsere Mitarbeiter führen herstellerunabhängig SWP-Berechnungen für Ihre Anlagen durch. Sie profitieren davon:

  • Überblick über die verbleibende Nutzungsdauer
  • Früherkennung von Gefahren durch Materialermüdung
  • Effiziente Konzeption von Gegenmaßnahmen
  • Frühzeitige Planung der Generalüberholung oder Neuanschaffung