Generalüberholung von Hubwerken

Nach Ablauf der theoretischen Nutzungsdauer müssen Krane und Hubwerke durch den Hersteller oder Sachverständige einer Generalüberholung unterzogen werden. 

 

Die Generalüberholung wird von unseren erfahrenen Kran-Spezialisten nach Herstellerangaben durchgeführt und beinhaltet folgende Schritte:

  • Wartung sicherheitsrelevanter Bauteile und Einrichtungen
  • Ersetzen mangelhafter Teile
  • Justierarbeiten
  • Funktionsprüfung der überholten Krananlage
  • rechtskräftige Bescheinigung für das Prüfbuch

 

Durch eine zeitige Planung der Generalüberholung können Sie früh auf mögliche Schwierigkeiten reagieren. Wir unterstützen Sie bei allen Belangen der Planung und Durchführung, um die Stillstandzeiten Ihrer Anlagen so gering wie möglich zu halten.