Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter vor gesundheitlichem Schaden zu bewahren. Er ist angehalten, eigenverantwortlich alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durchzuführen. Dazu dient u.a. eine sachkundige Gefährdungsbeurteilung, die Arbeitsbereiche,  Anlagen und Arbeitsabläufe hinsichtlich Gefahrenquellen einordnet.

 

Unser erfahrenes Service-Team bietet Ihnen die folgenden Leistungen:

 

Für Beratungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.