Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter vor gesundheitlichem Schaden zu bewahren. Er ist angehalten, eigenverantwortlich alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durchzuführen. Dazu dient u.a. eine sachkundige Gefährdungsbeurteilung, die Arbeitsbereiche,  Anlagen und Arbeitsabläufe hinsichtlich Gefahrenquellen einordnet.

 

Unser erfahrenes Service-Team bietet Ihnen die folgenden Leistungen:

  • Ersteinschätzung
  • regelmäßige Beurteilung in vereinbarten Zeitabständen
  • Beurteilung nach wesentlichen Änderungen im Betrieb
  • Beurteilung nach Betriebsstörungen
  • Durchführung von Gesprächen mit Bedienern und Verantwortlichen
  • Maßnahmenermittlung zur Reduzierung von Gefahrenpotentialen
  • Dokumentation

 

Für Beratungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.