Krane und Hebezeuge

Als Unternehmer sind Sie nach § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, die Krane, Hebezeuge und Lastaufnahmemittel in Ihrem Betrieb in regelmäßigen Abständen zu prüfen oder die Prüfung von einer externen "befähigten Person" durchführen zu lassen.

 

Gerne unterstützen wir Sie bei Prüfungen und Dokumentation durch unseren Kran-Service. Unsere erfahrenen Mitarbeiter führen die notwendigen Prüfungen in Ihrem Betrieb, am Einsatzort oder in unserem Service-Center in Bergisch Gladbach durch. So genießen Sie viele Vorteile:

 

Die nachfolgend aufgelisteten Service-Leistungen bieten wir an:

Fragen Sie uns! Wir beraten Sie gerne und entwickeln mit Ihnen angepasste Lösungen, um eine maximale Verfügbarkeit und Sicherheit Ihrer Anlagen zu erreichen.